IR(H)
Instrumentenflugberechtigung
Erwerb der Instrumenten-
flugberechtigung
Nach Erhalt der Instrumentenflugberechtigung IR(H) dürfen Sie, dafür zugelassene Hubschrauber unter Instrumentenflug Bedingungen (IMC- Instrument Meteorological Conditions) und Instrumentenflugregeln (IFR- Instrument Flight Rules) fliegen.
Anflüge auf dafür zugelassene Flugplätze dürfen Sie bis zu einer sogenannten Entscheidungshöhe von 200 Fuß durchführen.
Instrumentenflugberechtigung IR(H):
Inhalte und Voraussetzungen
Die Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung IR(H), gliedert sich in die theoretische und praktische Ausbildung.
Die Theorieausbildung
umfasst folgende Fachgebiete:
- Luftrecht
- Allgemeine luftfahrzeugkenntnisse / Technik
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Navigation
- Meteorologie
- Sprechfunkverkehr (entfällt bei Inhabern eines AZF Sprechfunkzeugnisses)
Nach Ihrer Theorieausbildung legen Sie die theoretische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig ab.
Die bestandene Prüfung bleibt 36 Monate gültig.
Der praktische Teil
Der praktische Teil der Ausbildung ist fast identisch mit der CPL(H) Berufshubschrauberpiloten-Ausbildung; die Theorie ist aber erheblich umfangreicher. Nach Abschluss Ihrer ATPL Ausbildung und bestandener Theorieprüfung erhalten Sie die Lizenz als CPL(H) mit dem Vermerk „ATPL Theoriekredit“, bis Sie ausreichend praktische Flugerfahrung gesammelt haben.
Damit dürfen Sie bereits als Copilot auf Verkehrshubschraubern arbeiten. Erst wenn Sie mindestens 1500 Flugstunden nachweisen können und einen Prüfungsflug bestanden haben, dürfen Sie als verantwortlicher Pilot (Pilot in Command = PIC) auf mehrmotorigen Hubschraubern fliegen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst 150 Stunden, von denen 20 Stunden in einem FNPT-II Flugsimulator (Flight Navigation Procedure Trainer Type II) durchgeführt werden. Nach mindestens 45 Flugstunden haben Sie die Möglichkeit, eine Zwischenprüfung abzulegen, um die Privatpilotenlizenz PPL(H) zu erwerben.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung beginnt in der Regel an Ihrem Ausbildungsort und wird durch einen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamts abgenommen.
Voraussetzungen
- PPL(H) Lizenz mit Nachtflugqualifikation, ATPL(H) oder CPL(H) Lizenz, mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot von Hubschraubern oder Flugzeugen, davon mindestens 10 Stunden auf Hubschraubern
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2, je nach bereits vorhandener Lizenz
- Nachweis einer gültigen ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG)
- Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Nachweis der Flugerfahrung
- Als Bewerber für eine IR(H) müssen Sie nachgewiesen haben, dass Sie die englische Sprache anwenden können
- 2 Passbilder
- Musterberechtigung bzw. abgeschlossener Musterberechtigungslehrgang für das Muster, auf dem Sie die IR(H) Prüfung ablegen möchten
Hubschrauber-Lizenzen
Die Ausbildungsgänge im Überblick.